RINKE TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungegesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Wuppertal und Niederlassungen in Düsseldorf und Ries

Coronavirus COVID-19 – Kurzarbeit anmelden

8. Monatlicher Antrag auf Erstattung bei der Agentur für Arbeit


Mit jeder monatlichen Abrechnung ist der „Antrag auf Kurzarbeitergeld“ sowie die Anlage „Kug-Abrechnungsliste“ auszufüllen.

Diese werden durch uns erstellt und an Sie zur Unterschrift und Weiterleitung an die Agentur für Arbeit zurückgesendet.

Der Antrag mit Anlage muss innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten (Fristbeginn Ablauf des Kalendermonats, für den das Kug beantragt wird) bei der Agentur für Arbeit eingehen.

Für die Übermittlung haben Sie dabei grds. dieselben Möglichkeiten wie bei der Anzeige über Arbeitsausfall (vgl. Schritt 3).

Nach Ende des Arbeitsausfalls erfolgt eine Prüfung, da Kug unter Vorbehalt ausgezahlt wird.

Die Vordrucke finden Sie unter:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-kug107_ba015344.pdf

sowie

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug108_ba013010.pdf

Weitere Informationen erhalten Sie zudem unter:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweise-kurzarbeitergeld_ba014273.pdf

 

Gerne bereiten wir Ihnen den Antrag auf Kurzarbeitergeld sowie die Anlage „Kug-Abrechnungsliste“ vor. Kontaktieren Sie uns:

– Als Mandant nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner auf, telefonisch oder per E-Mail.

– Unter dem Betreff ,Krisenmanagement: Kurzarbeitergeld' können Sie als Nicht-Mandant an info@rinke.eu mit uns Kontakt aufnehmen und dort Ihre Anfrage adressieren.

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Schritt 1: Prüfen der Voraussetzungen für Kurzarbeit (Kug)

Schritt 2: Vereinbarung mit dem Mitarbeiter

Schritt 3: Anzeige über Arbeitsausfall

Schritt 4: Liste der Mitarbeiter

Schritt 5: Versand der Unterlagen an die Agentur für Arbeit

Schritt 6: Monatliche Lohnabrechnung

Schritt 7: Auszahlung an den Mitarbeiter

Schritt 8: Monatlicher Antrag auf Erstattung bei der Agentur für Arbeit

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ACHTUNG: Die hier dargestellte Rechtslage bezieht sich ausschließlich auf die aktuelle Krisensituation während der Corona-Covid19-Pandemie.

Wir stellen Ihnen hiermit Erstinformationen zur Unterstützung bereit – als Serviceleistung zu Ihrer Entlastung. Unsere Hinweise ersetzen in dieser Form keine einzelfallbezogene Rechtsberatung. Alle Mustertexte oder Musterformulare sind beispielhaft und müssen unbedingt auf den Einzelfall hin angepasst werden. Hierbei unterstützen wir Sie kompetent. Bei Bedarf organisieren wir für Sie Rechtsberatung mit unseren Kooperationspartnern.

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RINKE I Wirtschaftspruefer Steuerberater Wuppertal-Duesseldorf-Riesa
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