Coronavirus COVID-19 – Kurzarbeit anmelden
Der Arbeitgeber tritt mit der Zahlung des Kurzarbeitergeldes in Vorleistung. Um eine Erstattung von der Agentur für Arbeit zu erhalten und eine ordnungsgemäße monatliche Lohnabrechnung sicherzustellen, müssen Mitarbeiterdaten dokumentiert werden.
Diese gelten im Rahmen einer Abschlussprüfung durch die Agentur für Arbeit zudem als Nachweis für die Kurzarbeit.
Insbesondere sind folgende Mitarbeiterdaten zu dokumentieren:
– Geleistete Arbeitsstunden
– Urlaubszeiten
– Abbau von Überstunden
– Krankheitstage
In der Praxis kann diese Anforderung bspw. durch Stundenzettel erfüllt werden. Diese sind dann am Ende des Monats an uns zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten.
Anhand dieser Aufzeichnungen wird im Anschluss der Lohn- bzw. Gehaltsanspruch berechnet. Dieser setzt sich zusammen aus dem Kurzarbeitergeld und der üblichen Entgeltfortzahlung für die produktiv gearbeiteten Stunden.
Wir erstellen dann wie üblich die Lohnabrechnung und informieren Sie über die Höhe der Auszahlung.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung der monatlichen Lohnabrechnung. Kontaktieren Sie uns:
– Als Mandant nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner auf, telefonisch oder per E-Mail.
– Unter dem Betreff ,Krisenmanagement: Monatliche Lohnabrechnung' können Sie als Nicht-Mandant an info@rinke.eu mit uns Kontakt aufnehmen und dort Ihre Anfrage adressieren.
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Schritt 1: Prüfen der Voraussetzungen für Kurzarbeit (Kug)
Schritt 2: Vereinbarung mit dem Mitarbeiter
Schritt 3: Anzeige über Arbeitsausfall
Schritt 4: Liste der Mitarbeiter
Schritt 5: Versand der Unterlagen an die Agentur für Arbeit
Schritt 6: Monatliche Lohnabrechnung
Schritt 7: Auszahlung an den Mitarbeiter
Schritt 8: Monatlicher Antrag auf Erstattung bei der Agentur für Arbeit
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ACHTUNG: Die hier dargestellte Rechtslage bezieht sich ausschließlich auf die aktuelle Krisensituation während der Corona-Covid19-Pandemie.
Wir stellen Ihnen hiermit Erstinformationen zur Unterstützung bereit – als Serviceleistung zu Ihrer Entlastung. Unsere Hinweise ersetzen in dieser Form keine einzelfallbezogene Rechtsberatung. Alle Mustertexte oder Musterformulare sind beispielhaft und müssen unbedingt auf den Einzelfall hin angepasst werden. Hierbei unterstützen wir Sie kompetent. Bei Bedarf organisieren wir für Sie Rechtsberatung mit unseren Kooperationspartnern.
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