RINKE TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungegesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Wuppertal und Niederlassungen in Düsseldorf und Ries

Coronavirus COVID-19 – Kurzarbeit anmelden

4. Liste der Mitarbeiter


Mit der Anzeige über Arbeitsausfall ist zudem eine Liste aller Mitarbeiter zu übermitteln. In diese Liste sind alle Mitarbeiter aufzunehmen, die im Betrieb arbeiten und zwar mit allen Mitarbeitern, einschließlich Minijobbern und studentischen TZ-Kräften (Ermittlung s. Schritt 1 „Beschäftigte“), allerdings ohne Leiharbeitnehmer, auch wenn sie grundsätzlich bei der Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten zu berücksichtigen sind.

Pflichtbestandteile der Aufstellung sind:

  1. Name und Vorname des Mitarbeiters
  2. Betriebsabteilung
  3. Wöchentliche Arbeitszeit lt. Arbeitsvertrag
  4. Eintritt
  5. Resturlaub aus dem Vorjahr
  6. Stand des Arbeitszeitkontos / der Überstunden
  7. Kurzarbeit ja / nein

Die Listen können grundsätzlich auch nachgereicht werden. Für eine schnellere Bearbeitung empfehlen wir allerdings, sie direkt der Anzeige über Arbeitsausfall hinzuzufügen.

Gerne erstellen wir für Sie die Aufstellung der Mitarbeiter. Kontaktieren Sie uns:

– Als Mandant nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner auf, telefonisch oder per E-Mail.

– Unter dem Betreff ,Krisenmanagement: Liste der Mitarbeiter' können Sie als Nicht-Mandant an info@rinke.eu mit uns Kontakt aufnehmen und dort Ihre Anfrage adressieren.

 

Für weitere Informationen verweisen wir auf:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug-corona-virus-infos-fuer-unternehmen_ba146368.pdf

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Schritt 1: Prüfen der Voraussetzungen für Kurzarbeit (Kug)

Schritt 2: Vereinbarung mit dem Mitarbeiter

Schritt 3: Anzeige über Arbeitsausfall

Schritt 4: Liste der Mitarbeiter

Schritt 5: Versand der Unterlagen an die Agentur für Arbeit

Schritt 6: Monatliche Lohnabrechnung

Schritt 7: Auszahlung an den Mitarbeiter

Schritt 8: Monatlicher Antrag auf Erstattung bei der Agentur für Arbeit

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ACHTUNG: Die hier dargestellte Rechtslage bezieht sich ausschließlich auf die aktuelle Krisensituation während der Corona-Covid19-Pandemie.

Wir stellen Ihnen hiermit Erstinformationen zur Unterstützung bereit – als Serviceleistung zu Ihrer Entlastung. Unsere Hinweise ersetzen in dieser Form keine einzelfallbezogene Rechtsberatung. Alle Mustertexte oder Musterformulare sind beispielhaft und müssen unbedingt auf den Einzelfall hin angepasst werden. Hierbei unterstützen wir Sie kompetent. Bei Bedarf organisieren wir für Sie Rechtsberatung mit unseren Kooperationspartnern.

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