Neben aktuellen Urteilen aus der Rechtsprechung finden Sie im RINKE-Informationsbrief auf der letzten Seite die jeweils aktuellen allgemeinen Steuerzahlungstermine – damit halten wir Sie auf dem Laufenden.

Achtung: Die abweichenden Termine für die „Zusammenfassende Meldung“ zur Umsatzsteuer, die an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln ist, fallen immer auf den 25. des Folgemonats.

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