30.06.2022
Eigentlich heißt es immer, Wirtschafts-, Steuer- und Abgabenrecht schaffen die Rahmenbedingungen für das Handeln. In letzter Zeit scheint es allerdings eher umgekehrt zu sein. Die Rahmenbedingungen schaffen neues Recht.
Pandemie, Krieg und Inflation führen zu zahlreichen Gesetzesänderungen. Wenig Aktion und viel Reaktion sind die Folge. Von Vereinfachung und Entrümpelung kann keine Rede sein. Und nun steht die Umsetzung der Grundsteuerreform an, die uns das über das Gleichheitsgebot wachende Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 10. April 2018 beschert hat.
Sie – unsere Mandanten – müssen den Überblick behalten und Ihre Pflichten kennen und erfüllen. Hierbei stehen wir Ihnen in gewohnter Weise tatkräftig zur Seite.
ppa. Claudia Niemeyer
Wirtschaftsprüferin · Steuerberaterin
RINKE-Informationsbrief 07-2022 (Download 126 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juli
01.06.2022
Persönliche Beratung bleibt der Fokus
Digitalisierung ist die Nutzung von Informationstechnologie in geschäftlichen und sozialen Prozessen. Dies ist ein viel genutzter Begriff, der Fortschritt, Produktivität und anderes mehr impliziert. Digitalisierung beeinflusst Lebens- und Arbeitsweisen, verändert die Art und Geschwindigkeit von Informationsbeschaffung sowie der Kommunikation. Die Lebens- und Arbeitswelt ist im Wandel: Fluggäste checken selber ein, Kunden erfassen Bestellungen und Reklamationen, Hotels und Restaurants werden gesucht, gefunden und bewertet. Daten werden hochgeladen, transformiert und geteilt, um auf verschiedenen Plattformen nutzbar zu sein. Jeder kennt das, nutzt es für Arbeit, Freizeit und Sport – zum Entspannen, Spielen, Suchen und Recherchieren. Mail, Messenger-Dienste, Telefon und Datenplattformen verändern nachhaltig die Kommunikation und verschmelzen mehr und mehr. Dies alles ist der Standard für uns und unsere Arbeit: Steuererklärung, Meldungen, Anträge, Kommunikation intern und extern mit Behörden, Finanzämtern und Mandanten läuft über alle diese Kanäle. Und dann war da doch noch… – bitte lehnen Sie sich zurück und schauen Sie einmal aus dem Fenster, richten den Blick auf die Welt. Es geht digital aber auch auf analogen Wegen.
An erster Stelle allerdings stehen wir Ihnen persönlich zur Seite – um Ihre Belange, Fragen und Sachverhalte zu klären und zu erledigen.
ppa. Jan Bootsmann
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
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02.05.2022
Förderung der wirtschaftlichen Erholung: Viertes Corona-Steuerhilfegesetz und Steuerentlastungsgesetz
Vor dem Hintergrund der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und der stark steigenden Energiepreise hat die Bundesregierung kürzlich einige Neuregelungen in Form von steuerlichen Entlastungen und unterstützenden Maßnahmen auf den Weg gebracht. Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz werden zusätzliche Investitionsanreize unter anderem mit der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung und der Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie der steuerlichen Investitionsfristen gesetzt. Gleichzeitig wird die herausragende Leistung der Pflegekräfte durch einen steuerfreien Corona-Bonus finanziell honoriert. Und wichtige Instrumente wie die Homeoffice-Pauschale, die Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen werden noch ein-mal verlängert. Darüber hinaus soll eine kurzfristige und befristete Entlastung bei den Energiekosten erfolgen. Dazu zählen die Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate, die einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro, vergünstigte Tickets für den ÖPNV und eine zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind. Durch das Steuerentlastungsgesetz steigen rückwirkend zum 01.01.2022 der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro auf 1.200 Euro, der Grundfreibetrag um 363 auf 10.347 Euro und die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie auf 38 Cent.
Sprechen Sie uns bei allen steuerlichen Fragen gerne an.
StB Stephan Schmacks
Geschäftsführer
RINKE-Informationsbrief 05-2022 (Download 147 KB)
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31.03.2022
Ausbildungs- und Studienkosten in der Steuererklärung geltend machen
Können Studien- oder Ausbildungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden? Falls Sie sich diese Frage auch stellen, können wir Sie beruhigen: Wir stehen Ihnen als kompetente Beraterinnen und Berater hilfreich zur Seite, denn vielleicht können auch Sie Steuern sparen.
Es ist ein komplexes und umfassendes Thema, das seitens des Gesetzgebers ständig angepasst und aktualisiert wird. Da Studierende über oft nur geringe oder gar keine Einnahmen verfügen und sowohl Studierende wie auch Auszubildende in diesem Fall keine Steuern zahlen, sind sie nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, Studienkosten in der Steuererklärung geltend zu machen.
– Werbungskosten für Studenten mit einem bereits abgeschlossenen Erststudium/Erstausbildung und berufsbegleitende Studenten
– Sonderausgaben für Studenten im Erststudium
Daneben gibt es noch umfassende Möglichkeiten für die Eltern, die Ausbildung und Unterstützung der Kinder in der Steuererklärung steuermindernd zu berücksichtigen:
– Freibetrag für auswärtige Unterbringung
– Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung für Kinder ab dem 25. Lebensjahr
Wenn Sie das Thema interessiert, besprechen wir die Details gerne mit Ihnen persönlich.
Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten RINKE-Teams
Janina Cammann *
Studentin „Taxation Dual“ und angehende Steuerfachangestellte
RINKE-Informationsbrief 04-2022 (Download 182 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im April
01.03.2022 Die optimale Vergütungsstruktur für Ihre MitarbeiterInnen finden? Wir beraten Sie gern!
In Arbeitsmärkten mit generellem Nachwuchs- und spezifischem Fach- und Führungskräftemangel ist es insbesondere auch in der aktuell unsicheren Zeit herausfordernd, engagierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und produktiv im Unternehmen zu halten. Häufig werden hierfür nichtfinanzielle und finanzielle Leistungsanreize gesetzt. An nichtfinanziellen Möglichkeiten, die sich langfristig positiv auswirken können, bieten sich z. B. individuelle Fördermaßnahmen, innovative Arbeitszeitmodelle oder ein positives Betriebsklima an. An finanziellen Möglichkeiten stehen z. B. die klassische Gehaltserhöhung, die Altersvorsorge oder auch die Gewährung von Sonderprämien zur Verfügung.
Doch wie kann die Vergütungsstruktur hinsichtlich der lohn- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung optimiert werden? Der Gesetzgeber bietet hierfür eine Reihe von steuerbegünstigten oder steuerfreien Arbeitgeberleistungen an, um – bei korrekter Ausgestaltung – einerseits die Steuerbelastung beim Arbeitnehmer zu mindern und andererseits die Arbeitgeberkosten möglichst niedrig zu halten. Beispiele hierfür sind Tankgutscheine, Beihilfen für Sport wie die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio, Firmen-E-Bikes, Zuschüsse zur Kinderbetreuung u.v.m. Häufig reduzieren sich hierbei auch die Sozialversicherungsbeiträge.
Sie sind neugierig geworden? Gerne stellen wir Ihnen alle Möglichkeiten im Detail vor. Sprechen Sie uns an!
ppa. Jennifer Timmer, Wirtschaftsprüferin
RINKE-Informationsbrief 03-2022 (Download 133 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im März
31.01.2022 Grundsteuerreform zwingt Grundstückseigentümer zum Handeln
Wir unterstützen Sie bei der Abgabe Ihrer Grundsteuerwerterklärung
Die vom Bundesverfassungsgericht ausgelöste Reform der Grundsteuer wird nach ihrer Verabschiedung im Jahr 2019 nun konkret umgesetzt. Für jedes Grundstück müssen neue Bewertungen vorgenommen werden, anhand der Ergebnisse wird dann die Grundsteuer neu festgelegt. Schon im März 2022 sollen durch öffentliche Bekanntmachungen alle Eigentümer aufgefordert werden, eine Grundsteuerwerterklärung abzugeben, und zwar bis zum 31. Oktober 2022. Grundlage sind dabei die Wertverhältnisse, die vom Bodenrichtwert, der Netto-Kalt-miete, den Gebäude- und Wohnflächen, dem Baujahr sowie der Immobilienart abhängig sind. Erst ab 2025 wird die Grundsteuer auf der neuen Basis erhoben.
Auch wenn bis zum Herbst 2022 noch etwas Zeit ist, ist es sinnvoll, mit den Vorbereitungen bereits frühzeitig zu beginnen. Denn die Sammlung der für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts benötigten Daten ist aufwendig.
Wichtig sind beispielsweise:
– frühere Einheitswertbescheide hinsichtlich Steuernummern, Aktenzeichen oder Nummerierung der Gebäude,
– Grundbuchauszüge hinsichtlich Grundbuchblattnummer, Flurstücknummer, Grundstücksflächen und ggf. Bruchteilen sowie
– Unterlagen zur Flächenberechnung sowohl der Wohnfläche für das Ertrags-wertverfahren als auch der Bruttogrundfläche für das Sachwertverfahren.
... Lesen Sie das Vorwort in der pdf weiter.
StB Thomas Pintzke, Geschäftsführer
RINKE-Informationsbrief 02-2022 (Download 131 KB)
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03.01.2021 Grußwort der Geschäftsleitung zum neues Jahr
Letztes Jahr schrieb ich darüber, dass das Jahr 2020 uns aufgrund der CORONA-Thematik noch lange in Erinnerung bleiben würde. Ich drückte meine Hoffnung aus, dass 2021 von weniger Distanz geprägt sein möge. Diese Hoffnung hat sich für uns alle leider noch nicht erfüllt.
Die aktuellen Ereignisse bezüglich neuer Varianten, erhöhter Inzidenzen werden auch bis weit nach 2022 eine gewisse Unsicherheit und teilweise auch Angst bei uns hinterlassen.
Der Fokus muss nun weiterhin darauf liegen, dass wir alles Mögliche tun, um unsere Gesundheit, die Gesundheit unserer Familien, Freunde und unserer Mitarbeiter zu schützen.
Auch und insbesondere in diesen anspruchsvollen und fordernden Zeiten begleiten wir Sie gerne und machen den Dialog möglich. Ob im persönlichen Gespräch, mittels Videokonferenzen, telefonisch oder per Mail. Lassen Sie uns gemeinsam Lösungen für die Sie betreffenden Themen finden.
Ich wünsche Ihnen, Ihren Familien und Freunden für das Jahr 2022 wiederum Gesundheit und vor allem aber die Zuversicht, dass sich die Zeiten nachhaltig verbessern.
Im Namen des gesamten Rinke-Teams
WP/StB Peter Temmert, Geschäftsführer
RINKE-Informationsbrief 01-2022 (Download 155 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar
01.12.2021 Ein bemerkenswertes Jahr geht zu Ende
Im Rückblick überwiegen für die Mehrzahl der Menschen wahrscheinlich die negativen Erinnerungen. Die internationale Lage ist so konfliktträchtig wie zu Zeiten des „kalten Krieges“ nicht mehr. Dies geht einher mit Herausforderungen, die nur von der gesamten Völkergemeinschaft gemeinsam wirksam bewältigt werden können. Wie schwierig es ist, einen gemeinsamen Nenner zu finden, haben die Verhandlungen auf der Klimakonferenz in Schottland gezeigt. Die unschätzbar hoch zu würdigende Fähigkeit des Menschen zu kooperieren hat dazu geführt, uns die Erde Untertan zu machen. Mehr und mehr setzt sich die Erkenntnis durch, wir können mit diesem Untertan nicht länger so verfahren wie bisher. Kooperation und Solidarität mit der eigenen Gruppe, sei es die Familie, das Unternehmen oder die Nation behalten ihre Bedeutung. Die globalen Probleme jedoch, können nur bewältigt werden, wenn sich die Menschheit insgesamt als eine Gemeinschaft versteht.
Deutschland ist in diesem Jahr relativ glimpflich davongekommen. Zwar haben auch bei uns Wetterkatastrophen stattgefunden, die vermutlich nicht zu Unrecht dem globalen Klimawandel zugeschrieben werden. Die Diskussion über die globale Erwärmung ist endgültig in der Politik angekommen. ... Lesen Sie das Vorwort in der pdf weiter.
RINKE-Informationsbrief 12-2021 (Download 237 KB)
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Anlage: Inventur-Hinweise 2021 (Download pdf 111 KB)
28.10.2021 Neue Option für Personengesellschaften zur Körperschaftsbesteuerung
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften eine Möglichkeit eröffnet, zur Körperschaftsbesteuerung zu optieren. Es wird damit ein rein steuerlicher Formwechsel zur Kapitalgesellschaft fingiert. Mit Ausübung der Option wird für ertragsteuerliche Zwecke die Personengesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter wie Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft behandelt. Tätigkeitsvergütungen, Vergütungen für gewährte Darlehen und Vergütungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern sind bei der Gesellschaft Betriebsausgaben und bei den Gesellschaftern nicht mehr gewerbliche Sondereinkünfte sondern Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung.
Sofern die Option bereits für das Jahr 2022 genutzt werden soll, muss der Antrag bis Ende November 2021 gestellt werden. Viele Fragen der steuerlichen Umsetzung sind auch seitens der Finanzverwaltung noch nicht abschließend geklärt. Eine Detailanalyse muss im Einzelfall erfolgen.
Gerne besprechen wir Vor- und Nachteile sowie Risiken des neuen Optionsmodells mit Ihnen.
ppa. Dr. Doris Christophersen, Steuerberaterin
RINKE-Informationsbrief 11-2021 (Download 148 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im November
Anlage: Inventur-Hinweise 2021 (Download pdf 79 KB)
30.09.2021 Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verabschiedet
…wussten Sie, dass die aktuelle Gesetzeslage zur GbR im Wesentlichen aus dem Jahre 1900 stammt? Damals hatte der Gesetzgeber eine Gelegenheitsgesellschaft vor Augen, die sich eher zufällig bildet und genauso schnell wieder auflösen kann.
Die Praxis sieht völlig anders aus: Die GbR ist die gängige Rechtsform von sehr unterschiedlichen, aber meist auf Dauer angelegten Gesellschaften, wie z. B. zahlreichen Arztpraxen und Anwaltskanzleien.
Nun endlich sollen sie kommen, die langersehnten Neuregelungen. Das neue MoPeG sieht eine umfassende Neuregelung vor, mit denen endlich die Gesetzeslage an die Praxis angepasst wird. Zahlreiche Neuregelungen beinhalten das, was bei der Formulierung guter Gesellschaftsverträge bereits „state of the art“ ist. Aber auch dann, wenn der Gesellschaftsvertrag weniger gut gelungen sein sollte, bietet das neue Gesetz Regelungen für die Handhabung in der Praxis.
Ganz neu ist dabei die Einrichtung eines Gesellschaftsregisters, deren Eintragung jedoch freiwillig ist. Leider kommt das MoPeG-Gesetz im Moped-Tempo: Es ist nun verabschiedet, tritt allerdings erst am 1. Januar 2024 in Kraft.
ppa. Juliane Baganz, Rechtsanwältin
RINKE-Informationsbrief 10-2021 (Download 150 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober
Anlage: Sonderausgaben 2021
Am 1. August 2021 ist das Transparenz- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) in Kraft getreten. Neben der Verbesserung der praktischen und digitalen Nutzbar-keit des Transparenzregisters soll die Bekämpfung von Geldwäsche und Terroris-musfinanzierung weiter vorangetrieben werden. Bislang mussten Unternehmen, deren wirtschaftlich Berechtigte bereits aus elek-tronisch abrufbaren Registern wie dem Handelsregister ersichtlich waren, keine Eintragung in das Transparenz-register vornehmen. Es galt die sogenannte Mitteilungsfiktion aus § 20 Abs. 2 GwG. Kern des TraFinG ist der ersatzlose Wegfall dieser Mitteilungsfiktion, das Transpa-renzregister wird vom Auffang- zum Vollre-gister. Künftig sind alle Unternehmen verpflichtet, ihre tatsächlichen oder fiktiven wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen.
Für die nun erforderlich gewordenen Meldungen an das Transparenzregister gelten nach Rechtsform gestaffelte Übergangsvorschriften (AG, SE oder KGaA bis zum 31.03.22; GmbH, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Part-nerschaft bis zum 30.06.22 und in allen anderen Fällen bis zum 31.12.22). Diese gelten allerdings nur für Unternehmen, die sich auf die bisherige Mitteilungsfiktion berufen konnten. Für neu gegründete Unternehmen gilt eine unverzügliche Meldepflicht. Bei Nichtmeldungen oder Fehlern drohen Bußgelder.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung des wirtschaftlich Berechtigten und der Meldung an das Transparenzregister.
ppa. Marie Eigen, Steuerberaterin
RINKE-Informationsbrief 09-2021 (Download 140 KB)
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02.08.2021 Rente auch im Betrieb ein Dauerbrennerthema
Auf die Frage „Was machen Sie beruflich?“ kann sich jede/r beim Stichwort Steuerberater etwas vorstellen, aber bei Wirtschaftsmathematikerin betriebliche Altersversorgung kommen freundliche Fragezeichen.
„Oh, das ist aber selten!“ Stimmt. So eine Beratungs- und Berechnungsleistung ist kein Standard einer Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungskanzlei, sodass Sie sich hiermit bitte ausdrücklich aufgefordert fühlen mögen, sich einzureihen: „Ich hab´ da mal eine Frage…“
Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten RINKE-Teams
Martina Hellmuth, Wirtschaftsmathematikerin
RINKE-Informationsbrief 08-2021 (Download 145 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im August
01.07.2021 Vom Fußball gelernt?
Es ist wieder Europameisterschaft. Bei vielen Spielen wird unser Fokus sicherlich auf den Zuschauern, vielleicht aber auch auf den dort gern bespielten Hybrid-Rasen liegen. Hybrid, nicht nur eine Mischform von Natur- und Kunstrasen, ist ein Begriff, der in vielen Bereichen immer wieder auftaucht und auch in der Beratungsbranche mittlerweile fest verankert ist. So wurden zum Beispiel mezzanine Finanzierungsinstrumente etabliert, eine Mischung von Eigen- und Fremdkapital. Seit einiger Zeit werden gezielt Hybrid-Pkw steuerlich gefördert, je nach Anteil des Alternativantriebs.
Nun hat der Gesetzgeber sogar die hybride Besteuerung ratifiziert. Ab dem nächsten Jahr wird es für bestimmte Personengesellschaften möglich sein, sich optional wie eine Kapitalgesellschaft mit Körperschaftsteuer besteuern zu lassen. Das ist in der Systematik des Steuerrechts völlig neu und kann zu attraktiven Gestaltungsmodellen führen.
Es wird sich wohl fortsetzen, dass hybride Gestaltungsformen immer mehr zunehmen. Klare und etablierte Grenzen verschwimmen, was mit etwas Kreativität viele Potentiale bieten kann. In der Zwischenzeit lassen Sie uns aber jetzt erstmal – ob mit EM oder ohne – die ersten vorsichtigen Schritte Richtung Normalität genießen.
Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten RINKE-Teams
ppa. Fabrice Böhner, Steuerberater
RINKE-Informationsbrief 07-2021 (Download pdf 145 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juli
31.05.2021 One-Stop-Shop
Bereits im Kapitel AKTUELLES haben wir die Neuerungen zum One-Stop-Shop (OSS) angekündigt. Zum 01.07.2021 werden diese im Bereich des Fernverkaufs in Kraft treten. Eine Änderung ist der Wegfall der nationalen Lieferschwellen aller EU-Länder. An deren Stelle tritt eine einzige EU-weite Lieferschwelle in Höhe von 10.000 € netto. Die Besteuerung erfolgt weiterhin im Bestimmungsland, sobald der Nettobetrag der Lieferungen innerhalb der EU die einheitliche Schwelle überschreitet – egal in welche EU-Staaten. Das heißt, dass fast jeder Onlinehändler in jedem EU-Staat steuerpflichtig wird, in das auch nur ein Paket versendet wird. Die Umsatzsteuer-Deklaration soll dann zentral über den One-Stop-Shop abgewickelt werden. Dies stellt die technologische Vereinfachung dar. Dieses Verfahren wurde in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern entwickelt und soll die zentrale Umsatzsteuer-Compliance im Sitzstaat gewährleisten. Innerhalb dieses Verfahrens sollen dann die Meldungen und die europäischen Umsatzsteuerschulden beglichen werden. Die Verteilung der Steuern übernimmt dann das Bundeszentralamt für Steuern. Wir können Sie bei der Registrierung für das OSS unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten RINKE-Teams
ppa. Kathleen Weisbender, Steuerberaterin
RINKE-Informationsbrief 06-2021 (Download pdf 127 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juni
29.04.2021 Wir gehen mit der Zeit
Friedrich Schiller war Poet, Arzt und ein Fan des Fortschritts: „Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit.“, sagte er vor mehr als 200 Jahren. Wer hätte gedacht, dass dieser Satz heute genauso Bestand hat? Aktuelle Herausforderungen des Mittelstands sind Digitalisierung, Generierung von Wachstum sowie der Fachkräftemangel und Nachfolgefragen. Im Rahmen der Digitalisierung müssen auch etablierte Unternehmen ihre Geschäftsmodelle und -prozesse transformieren, um so die technischen Voraussetzungen für Wachstum zu schaffen. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor dafür ist kompetentes Personal. Der Fachkräftemangel – die Akquise von Fachkräften – wird damit zu einer der zentralsten Herausforderungen.
Was also tun? Die Antwort heißt Kulturwandel.
Unternehmenskultur ist einer der bedeutendsten Erfolgsfaktoren – als Treiber für Motivation, Bindung von Personal und entscheidender Faktor bei der erfolgreichen Umsetzung von Innovationen und Veränderungsprozessen. Auch die RINKE TREUHAND sieht sich als mittelständisches Unternehmen mit genau diesen Herausforderungen konfrontiert. Seit Anfang des Jahres bin ich Teil der Geschäftsführung. Gemeinsam gehen wir die Herausforderung an, die RINKE TREUHAND zukunftssicher aufzustellen, um Ihnen die gewohnt gute Beratung zu liefern und die Dienstleistung weiter zu verbessern. Wir gehen mit der Zeit.
WP/StB René Schut, Geschäftsführer
RINKE-Informationsbrief 05-2021 (Download pdf 311 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai
31.03.2021 RINKE TREUHAND wächst
Zum 1. Januar 2021 haben wir die Wuppertaler Niederlassung einer auswärtigen Steuerberatungsgesellschaft übernommen.
Damit wächst die RINKE TREUHAND und insbesondere mein Vertriebsteam um weitere fünf Mitarbeiter*innen. Wir heißen die Herren WP/StB Ulrich Arhelger und StB Gunter vom Stein mit ihrem Team herzlich willkommen, die Anfang Februar unsere Büroräume am Wall 36 bezogen haben. Sie verstärken uns in den Disziplinen Steuerberatung und Versicherungsmathematik.
Mit diesem Schritt setzen wir unsere Wachstumsstrategie mit der weiteren Fokussierung auf unsere Kerndisziplinen konsequent fort.
Einhergehend mit der Digitalisierung unseres Dienstleistungsangebotes sowie der verstärkten Einbindung in das ETL-Netzwerk sehen wir uns für die Herausforderungen der Zukunft und den wachsenden Anforderungen unserer Mandanten*innen bestens aufgestellt – gerade auch in diesen Krisenzeiten.
Rund um Steuern und Beratung erhalten Sie von uns zeitnah die passenden Antworten, egal welche Fragestellung Sie bewegt oder welche Leistung Sie benötigen. Dafür sind Verbundpartnerschaften gut.
WP Clemens Dornseifer, Geschäftsführer
RINKE-Informationsbrief 04-2021 (Download pdf 140 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im April
01.03.2021 Die Krise geht weiter
Mutationen, Infektionszahlen, Medien auf der unerbittlichen Suche nach Schlagzeilen, wirtschaftliche Probleme und die vielen Existenzängste von Menschen, die keine Einnahmen mehr erzielen und ihre Reserven aufbrauchen müssen. Auf der anderen Seite gibt es auch Krisengewinner und eine Börse, die trotz allem einen Höchststand nach dem anderen erreicht. Diese Spannweite reicht deutlich weiter als in Krisensituationen der letzten Jahrzehnte, die viele von uns vielleicht schon wieder verdrängt haben. Politisch finden sich Lobbyisten, Meinungsmacher und Medien, die alle wissen, wie es richtig geht – nur die, die in der Verantwortung stehen, wissen angeblich nichts, machen alles falsch, müssten doch jede Entwicklung schon im Vor-hinein erkannt haben. Aber mal ehrlich: Wollten Sie momentan politischer Entscheidungsträger sein? Wenn eine relativ große Mitte die getroffenen Entscheidungen mehrheitlich mittragen muss, aber 20% des Spektrums alle getroffenen Entscheidungen für zu lasch und weitere 20% als viel zu weitgehend ansehen? Ein Fünftel per se gegen sich zu haben, kann harmlos oder schwerwiegend sein, je nach Sichtweise.
Unser Infobrief beschäftigt sich auch mit Corona und den Folgen. Wir müssen jetzt das Beste aus der Situation herausholen. Hierbei stehen Ihnen meine Kolleginnen und Kollegen und ich gerne weiter zur Seite, in der Hoffnung, dass die zarten Hoffnungsschimmer der anlaufenden Impfungen die Situation bald besser zu meistern helfen.
WP/StB Bastian Koecke, Geschäftsführer
RINKE-Informationsbrief 03-2021 (Download pdf 137 KB)
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28.01.2021 Weitere Covid-19-Krisenhilfen für Unternehmen
Auch am Ende des Monats Januar scheint die Welt, wie wir sie viele Jahre kannten und für selbstverständlich hielten, noch weit entfernt zu sein. Mindestens bis März oder April bleibt unser Alltag deutlich anders. Bedroht sind mittlerweile nicht nur unsere Gesundheit und viele Existenzen, sondern auch der gesellschaftliche und soziale Zusammenhalt.
Es ist wichtig, gerade in dieser Situation menschliche Werte nicht zu vernachlässigen, sondern zu schätzen und zu pflegen: Nachfragen, Zuhören, Mitfühlen und Hineinversetzen in andere, Freundlichkeit und Gemeinschaftsgeist machen schwierige Zeiten ein bisschen leichter.
Hoffnung geben nicht nur eine steigende Anzahl von Impfstoffen, sondern auch eine große Zahl wirtschaftlicher und steuerlicher Hilfsmaßnahmen: Die Fristen für die Beantragung von Überbrückungshilfe II und III wurden deutlich verlängert. Das gilt auch für die November- und Dezemberhilfe und die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019. Anträgen auf Steuerstundung und auf Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen wird von den Finanzämtern großzügig stattgegeben. Und um der wirtschaftlichen Entwicklung einen Extra-Schub zu geben, wurden verbesserte Möglichkeiten zur Bildung eines Investitionsabzugsbetrags oder Nutzung degressiver Abschreibungen geschaffen. Bitte teilen Sie uns mit, in welchen Bereichen Sie Rat und Unterstützung benötigen. Wir sind auch weiterhin für Sie da.
StB Susanne Schäfer, Geschäftsführerin
RINKE-Informationsbrief 02-2021 (Download pdf 185 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar
Neben aktuellen Urteilen aus der Rechtsprechung finden Sie im RINKE-Informationsbrief auf der letzten Seite die jeweils aktuellen allgemeinen Steuerzahlungstermine – damit halten wir Sie auf dem Laufenden.
Achtung: Die abweichenden Termine für die „Zusammenfassende Meldung“ zur Umsatzsteuer, die an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln ist, fallen immer auf den 25. des Folgemonats.
ÜBER UNS UND UNSER ENGAGEMENTMANDANTENERWEITERTES KNOW-HOW STANDORTEGESCHÄFTS-FÜHRUNG TEAMZEHN GUTE GRÜNDE FÜR RINKEBRANCHEN-LÖSUNGEN IN KOOPERATIONGLOBAL VERNETZT KARRIERE MACHEN BEI RINKESTELLEN-ANGEBOTE30.06.2022
Betriebsveranstaltungen: Pauschal-versteuerung und Teilnehmerkreis
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INFOBRIEFEWPStBUBREWEPW – LOHNSEMINAREAKTUELLES
Gemeinsam stärker. Verbunden mit der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und als Mitglied von ETL GLOBAL in über 50 Ländern weltweit vertreten.
10 GUTE GRÜNDE – WARUM