Auch am Ende des Monats Januar scheint die Welt, wie wir sie viele Jahre kannten und für selbstverständlich hielten, noch weit entfernt zu sein. Mindestens bis März oder April bleibt unser Alltag deutlich anders. Bedroht sind mittlerweile nicht nur unsere Gesundheit und viele Existenzen, sondern auch der gesellschaftliche und soziale Zusammenhalt.
Es ist wichtig, gerade in dieser Situation menschliche Werte nicht zu vernachlässigen, sondern zu schätzen und zu pflegen: Nachfragen, Zuhören, Mitfühlen und Hineinversetzen in andere, Freundlichkeit und Gemeinschaftsgeist machen schwierige Zeiten ein bisschen leichter.
Hoffnung geben nicht nur eine steigende Anzahl von Impfstoffen, sondern auch eine große Zahl wirtschaftlicher und steuerlicher Hilfsmaßnahmen: Die Fristen für die Beantragung von Überbrückungshilfe II und III wurden deutlich verlängert. Das gilt auch für die November- und Dezemberhilfe und die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019. Anträgen auf Steuerstundung und auf Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen wird von den Finanzämtern großzügig stattgegeben. Und um der wirtschaftlichen Entwicklung einen Extra-Schub zu geben, wurden verbesserte Möglichkeiten zur Bildung eines Investitionsabzugsbetrags oder Nutzung degressiver Abschreibungen geschaffen. Bitte teilen Sie uns mit, in welchen Bereichen Sie Rat und Unterstützung benötigen. Wir sind auch weiterhin für Sie da.
StB Susanne Schäfer, Geschäftsführerin
RINKE-Informationsbrief 02-2021 (Download pdf 185 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar
04.01.2021 Grußwort der Geschäftsleitung zum neues Jahr
Das vergangene Jahr wird uns allen noch lange in Erinnerung bleiben. Es hat eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass die Gesundheit tatsächlich über allem steht. Viele Unternehmen und die Menschen darin – auch aus unserer Mandantschaft – haben hierbei große Opfer bringen müssen und damit Solidarität bewiesen.
Viele persönliche Begegnungen haben uns insbesondere in Situationen der Krise gezeigt, dass der menschliche Kontakt Brücken bauen kann, dass Lösungen dort gefunden werden, wo man in den Dialog eintritt. Wir begleiten Sie gerne und helfen Ihnen in dieser anspruchsvollen Zeit – sei es bei der Anpassung Ihrer Ziele, bei der Umsetzung notwendiger Veränderungen oder der Realisierung neuer Ideen.
Es überwiegt die Zuversicht, dass wir alle in diesem Jahr endlich Erleichterungen spüren werden. In dieser außergewöhnlichen Zeit wünsche ich Ihnen und Ihren Familien für 2021 vor allem Gesundheit und Freude an den möglichen Kontakten. Ich bin der Hoffnung, dass dieses Jahr von weniger Distanz geprägt sein wird.
Im Namen des gesamten Rinke-Teams
WP/StB Peter Temmert, Geschäftsführer
RINKE-Informationsbrief 01-2021 (Download pdf 321 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar
01.12.2020 Krise und kein Ende?
Für viele hat die Covid-19-Pandemie zu einer Ausnahmesituation geführt. Familien mussten lernen, was Homeschooling bedeutet, was es heißt, alte Angehörige wochenlang nicht besuchen zu dürfen, und was es bedeutet, über Nacht in echte Existenznöte zu geraten. Weil von einem auf den anderen Tag nichts mehr ist, wie es war. Eine schwere Zeit. Die noch nicht vorbei ist. Das Virus wird unsere Gesellschaft vermutlich noch eine Weile in Atem halten. Die Betroffenheit in wirtschaftlicher Hinsicht war bislang sehr ungleich verteilt. Manche Branchen haben gegenüber dem Vorjahr mit Umsatzeinbußen von mehr als 50% zu tun, und auch vielfältige Hilfsprogramme des Staates können schwere operative Verluste nicht kompensieren. In einer solchen Situation ist es schwer, den Kopf oben zu behalten, den Optimismus nicht zu verlieren, den Willen zu kämpfen, Zuversicht zu verteidigen und motiviert zu bleiben. Was sehr viele Unternehmer*innen in diesem Jahr geleistet haben, ist unglaublich und verdient den allerhöchsten Respekt.
Wir haben versucht, an der Seite derjenigen zu stehen, die unverschuldet in Bedrängnis geraten sind. Hochmotivierte Menschen auf allen Ebenen unseres Teams haben sich für unsere Mandanten eingesetzt, mitgekämpft, einen Beitrag geleistet, um – bis zum heutigen Tag erfolgreich – Insolvenzen zu vermeiden. Wir werden nicht lockerlassen. Tun Sie es auch nicht!
Trotz allem wünsche ich Ihnen im Namen aller Mitarbeiter*innen eine den Umständen entsprechend möglichst angenehme Adventszeit. Bleiben Sie zuversichtlich und gesund.
StB Thomas Pintzke, Geschäftsführer
RINKE-Informationsbrief 12-2020 (Download pdf 279 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember
Anlage: Inventur-Hinweise 2020 (Download pdf 62 KB)
29.10.2020 Covid-19: Sinnvolle Änderungen für Vereinssatzungen und Verträge bei NPO voraussschauend planen
In Zeiten der Pandemie haben es gemeinnützige Einrichtungen wie Vereine, Stiftung und gGmbH hinsichtlich der Abhaltung einer Mitglieder-, Gesellschafterversammlung oder Beiratssitzung schwerer. Häufig sind aufgrund der in den Satzungen und Gesellschaftsverträgen getroffenen Regelungen Präsenzveranstaltungen notwendig, um Beschlüsse (wichtige Entscheidungen wie Satzungsänderungen allemal) fassen zu können.
Vorstände sind auf Zeit durch die Mitgliederversammlung gewählt. Sollte die Amtszeit auslaufen, eine Mitgliederversammlung aber derzeit nicht durchführbar sein, so schafft das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafsteuerrecht Abhilfe. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Das Gesetz ist vorerst bis zum 31.12.2020 gültig, mit einer Verlängerung bis Ende 2021 ist zu rechnen.
Natürlich wird auch die Möglichkeit einer Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren geschaffen, bedeutet aber erhöhten bürokratischen Aufwand bei gleichzeitiger Erfüllung der Formalerfordernisse.
Lassen Sie Ihre Satzungen und Verträge überprüfen, um sinnvolle Änderungen auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen aufgrund der Pandemie vorsorglich einzuarbeiten, um dann auf einer der nächsten Präsenz-Mitgliederversammlung die Änderung zu beschließen.
StB Rolf Baumgarten, Geschäftsführer
RINKE-Informationsbrief 11-2020 (Download pdf 316 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im November
Anlage: Termine und Hinweise zum Jahresende 2020 (Download pdf 104 KB)
29.09.2020 Unterschätzte Risiken der Cyberkriminalität
Die Digitalisierung beherrscht unseren Alltag. Insbesondere Organisationen und Unternehmen haben ihre Prozesse immer mehr digitalisiert. Dies dient unter anderem der Optimierung und Beschleunigung von Prozessabläufen und der Erschließung neuer Geschäftsfelder. Nicht beabsichtigte Nebenerscheinungen dieser Entwicklung sind steigende Risiken von Cyberkriminalität und Schäden in Unternehmen und bei Privatpersonen. Nach einer Veröffentlichung der Telekom haben die täglichen Hackerangriffe drastisch zugenommen. Hierfür hat die Telekom sogenannte Honeypots im Internet platziert. Honeypots sind Computersysteme oder Netzwerkkomponenten, die gezielt Angreifer anlocken sollen. Sie lassen sich einsetzen, um Angriffsmethoden zu studieren, von anderen Systemen abzulenken oder Hackern eine Falle zu stellen. Im April 2018 lag die Zahl der täglichen Angriffe auf diese Honeypots bei durchschnittlich 12 Millionen, im April 2019 waren es immerhin 46 Millionen. Die Angriffe zielen zum Großteil auf die Kontrolle über fremde Rechner ab, um dann Lösegeld zu erpressen. Darüber hinaus werden gezielt Passwörter und Kundendaten gestohlen. Trotz der immensen Gefahr wird das Risiko insbesondere im Mittelstand unterschätzt. Aber können Sie sich einen totalen Stillstand Ihrer Systeme für eine Woche oder mehr leisten? Hat es keine Auswirkung auf Ihr Unternehmen, wenn Ihre Kundendaten in anderen Händen sind?
Sprechen Sie uns an. Unsere Spezialisten identifizieren mögliche Gefahrenpotenziale und zeigen Ihnen Handlungsempfehlungen auf.
WP Clemens Dornseifer
Geschäftsführer
RINKE-Informationsbrief 10-2020 (Download pdf 171 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober
29.08.2020
Corona hält uns weiterhin in Atem, auch wenn wir noch vor den Sommerferien die Bedrohung vielleicht schon ein wenig vergessen oder verdrängt haben. Doch solange es keine wirksamen Gegenmittel gibt, müssen wir zusehen, wie wir den besten Umgang damit finden und erforderliche Veränderungen umsetzen. Mit der Arbeit im Home-Office machen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch durchaus positive Erfahrungen. Videotelefonie ist nichts Ungewöhnliches mehr.
Die Politik hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, die zum Teil dramatischen Auswirkungen auf die Wirtschaft abzumildern. Eine Zusammenstellung dieser Corona-Hilfen finden Sie auf unserer Internet-Seite, die fortlaufend aktualisiert wird. Bitte sprechen Sie uns an.
Lassen Sie uns die weitere Entwicklung wachsam und mit Optimismus begleiten.
WP/StB Katrin Schoenian
Geschäftsführerin
RINKE-Informationsbrief 09-2020 (Download pdf 282 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im September
30.07.2020
Steuererleichterungen im sog. Zweiten Corona-Steuerhilfspaket
Unsere Gesellschaft hat sich durch die Corona-Pandemie tiefgreifend verändert. Die Beeinträchtigungen durch die Krise sind für Viele existenzbedrohend – nicht nur für die Unternehmen in wirtschaftlicher Not, sondern auch für die große Anzahl von Arbeitnehmern in Kurzarbeit. Darüber hinaus belasten die Kontakteinschränkungen nach wie vor unser soziales Leben, etwa in der Schule, im Freundeskreis und bei Freizeitaktivitäten. Doch im Vergleich zu vielen anderen Staaten in und außerhalb der Europäischen Union hat Deutschland die Auswirkungen von Covid-19 effektiver begrenzen können.
Der Bundesrat hat am 29. Juni 2020 zahlreichen Steuererleichterungen im sog. Zweiten Corona-Steuerhilfspaket zugestimmt. Das Gesetz wurde am 30. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet, ist seit dem 1. Juli 2020 in Kraft und trifft Regelungen in einem breiten Themenspektrum: Von der befristeten Umsatzsteuersatzsenkung und dem einmaligen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro über den gestiegenen Steuerfreibetrag für Alleinerziehende sowie der verbesserten Verlustverrechnung bis hin zu den vorteilhafteren Abschreibungsbedingungen für Betriebsgüter – alle Steuerhilfen zielen darauf ab, die Wirtschaft nach dem sog. Shutdown wieder-zubeleben, die Kaufkraft der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen und Familien sowie Alleinerziehende zu entlasten. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
Stephan Schmacks, Steuerberater
Geschäftsführer
RINKE-Informationsbrief 08-2020 (Download pdf 292 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im August
30.06.2020 Covid-19: Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket erfordert schnelle Umsetzung
die Änderungsgeschwindigkeit der Corona-bedingten Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft bleibt hoch. Zuletzt hat sich der Koalitionsausschuss von Union und SPD auf ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket in Höhe von 130Milliarden Euro geeinigt, das überwiegend bereits zum 1.Juli2020 in Kraft getreten ist. Es stellt die Wirtschaft wegen der Notwendigkeit der schnellen Umsetzung vor erhebliche Herausforderungen, so insbesondere bei der befristeten Senkung der Umsatzsteuersätze. Schnelles Handeln erfordert ggf. auch das Programm für Überbrückungshilfen zur Sicherung der Existenz von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU). Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60% gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50% fortdauern. Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sollen durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise geprüft und bestätigt werden. Die Antragsfrist endet hier am 31.August2020.
Über die Unterstützungsmöglichkeiten für die Wirtschaft im Zusammenhang mit der Corona-Krise informieren wir Sie weiterhin laufend und aktuell auf unserer Homepage.
Matthias Aprath, Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Geschäftsführer
RINKE-Informationsbrief 07-2020 (Download pdf 354 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juli
29.05.2020 Nachträgliche Überprüfung des Anspruchs auf Corona-Hilfspakete
Die schnelle Auszahlung der staatlichen Hilfspakete – insbesondere Soforthilfe und Kurzarbeitergeld – stand und steht bei der Unterstützung der Unternehmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Vordergrund. In den meisten Fällen, in denen Mandanten Hilfen in Anspruch genommen haben, hat das schnell, unbürokratisch und überraschend gut funktioniert.
Aktuell kristallisiert sich heraus, wer die Anspruchsberechtigung der Hilfspakete nachträglich überprüfen soll. Während die Auszahlungen des Kurzarbeitergeldes von der Arbeitsagentur direkt oder später anlässlich einer Sozialversicherungs-prüfung geklärt werden können, soll die Soforthilfe offensichtlich von den Banken und im Rahmen der Jahressteuererklärungen von den Finanzämtern überwacht werden. Hierbei wird es sowohl um die Prüfung der Antragsvoraussetzungen als auch um die Ermittlung der Höhe der Soforthilfe gehen. Selbstverständlich haben die Behörden bei der Überprüfung den großen Vorteil, dass sie nicht mehr in die Zukunft schauen und noch weitgehend unbekannte Rahmenbedingungen interpretieren müssen. Die Sanktionen für zu hohe Inanspruchnahmen stehen derzeit noch nicht fest. Wie bei der Beantragung der Leistungen werden wir unsere Mandanten auch bei der Überprüfung begleiten und vorausschauend beraten. Hierbei empfehlen wir eine proaktive Vorgehensweise, um auf eventuelle Rückforderungen vorbereitet zu sein.
Carsten Scheel, Steuerberater
Geschäftsführer
RINKE-Informationsbrief 06-2020 (Download pdf 333 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juni
30.04.2020
Unser aller Leben hat sich in kürzester Zeit dramatisch verändert. Die Auswirkungen der Corona Pandemie manifestieren sich auf allen Ebenen unseres Alltags. Sie prägt unseren Umgang miteinander, unser Verhalten in der Öffentlichkeit und ruft vielfältige Ängste hervor. Das sind vor allem Sorgen um die eigene Gesundheit und derer, die uns nahe stehen. Zum anderen sind dies aber auch Sorgen um die wirtschaftliche Zukunft Ihrer Unternehmen und Mitarbeiter.
Bund und Länder haben eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen, um die Unternehmen, die unmittelbar von der Corona-Krise betroffen sind, finanziell zu unterstützen. Bei den erforderlichen Anträgen haben wir Sie begleitet und beraten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen hierzu auch künftig zur Seite. Anpassungen und Ergänzungen dieser Maßnahmenpakete sind zu erwarten. Wir werden Sie hierüber individuell informieren und mit Ihnen gemeinsam erörtern, welche Konsequenzen für Ihr Unternehmen hieraus zu ziehen sein werden.
Bitte sprechen Sie uns gerne jederzeit an, wenn Sie bei der Bewältigung der vielfältigen Fragen, die sich sicherlich ergeben und noch ergeben werden, Hilfe benötigen. Als Ihre Berater stehen wir Ihnen mit ganzer Kraft zur Verfügung.
In der Hoffnung, bald von positiven Entwicklungen zu hören, wünsche ich Ihnen allen und trotz allem einen guten Start in den Frühling, den Sie persönlich für die eine oder andere Stunde in der Natur nutzen mögen.
Andreas Niemeyer, Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Geschäftsführer
RINKE-Informationsbrief 05-2020 (Download pdf 295 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai
20.03.2020 Covid-19-Krisenmanagement
Ohne zu wissen, in welcher Situation Sie diese Zeilen lesen: Deutschland, Europa und die Welt ist in einem Ausnahmezustand, der Herausforderungen ungekannten Ausmaßes mit sich bringt.
Einige Branchen trifft es mit einem Totalausfall der Geschäfte besonders hart, und vermutlich wird rasch kaum ein Bereich der Wirtschaft verschont bleiben. Sinkende Nachfrage, unterbrochene Lieferketten, erkrankte Mitarbeiter-/innen, die Krise hat ein Ausmaß, in der wir alle nur versuchen können, besonnen und klug zu entscheiden, so gut es eben geht.
Wir versuchen, in dieser Zeit mit allem, was wir können, an Ihrer Seite zu stehen. Umsetzung von Kurzarbeitergeld, die Durchführung der steuerlichen Liquiditätshilfen (Steuerstundungen, Herabsetzung der Vorauszahlungen), die Unterstützung bei der Beantragung von Darlehen, Szenario-Analysen u.v.m.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Thomas Pintzke, Matthias Aprath, Jennifer Pawellek und Mathias Malewski beratend zur Seite. Bei speziellen Lohnfragen schicken Sie eine E-Mail an nicole.weidlich@rinke.eu – oder besuchen Sie unsere Homepage: https://www.rinke.eu/Covid19-Krisenmanagement
Lassen Sie uns diese Krise gemeinsam bewältigen! Und bleiben Sie gesund!
ppa. Jennifer Pawellek, Wirtschaftsprüferin
RINKE-Informationsbrief 04-2020 (Download pdf 279 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im April
01.03.2020 – MITARBEITERBINDUNG – wichtiger als je zuvor!
Was bieten Sie Ihren Mitarbeitenden on top, vielleicht ohne dass diese davon wissen? Eine Studie mit rund 2.000 befragten Mitarbeitern, durchgeführt vom Beratungsunternehmen Aon Hewitt, hat ergeben, dass 73 % der Arbeitnehmenden sich kaum ausreichend bis gar nicht über Zusatzleistungen ihres Arbeitgebers versorgt fühlen. Für Ihre Arbeitnehmer*innen sind diese Leistungen sehr interessant, da sie steuerbegünstigt oder sogar steuerfrei sind. Welche Benefits bieten Sie Ihren Mitarbeitern? Betriebsrente, Fahrtkostenzuschuss, Kinderbetreuung, Sport- und Freizeitangebote, Weiterbildung, Firmenwagen…? Attraktive und passgenaue betriebliche Zusatzleistungen sind ein motivierendes Nice-to-have. So haben Sie die Möglichkeit, Mitarbeiter langfristig an Ihr Unternehmen zu binden und neue Arbeitnehmer ‚leichter‘ auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Laut Studie bieten fast alle Konzerne in Deutschland entsprechende Programme an und informieren darüber. Klein- und mittelständische Unternehmen versäumen häufig, diese Leistungen transparent darzustellen. Ihr Angebot der freiwilligen betrieblichen Zusatzleistungen bieten Ihnen gute Chancen im Wettbewerb um die stark umworbenen jungen Talente und Fachkräfte!
Wie Sie mit Extras Ihre Arbeitnehmer glücklich machen, erfahren Sie von uns.
Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten RINKE-Teams
Ihre
Dipl.-Päd. Antje Backhaus
Personalmanagement und Karriereberatung
RINKE-Informationsbrief 03-2020 (Download pdf 287 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im März
31.01.2020 – Neuer Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen
Wer ab 2020 als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen vornimmt, erhält vom Finanzamt Steuergutschriften.
Gefördert werden u. a. die Heizungsumrüstung, der Einbau neuer Fenster und Türen, die Dämmung von Dächern, Geschossdecken und Außenwänden sowie der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, wenn das Gebäude zum Zeitpunkt der Sanierung älter als zehn Jahre ist. Das Finanzamt fördert diese Maßnahmen mit einer direkten Steuergutschrift von zwanzig Prozent der Aufwendungen. Der Steuerbonus ist auf maximal 40.000 EUR beschränkt und wird auf drei Jahre verteilt ausgezahlt. In den ersten beiden Jahren gibt es sieben Prozent der Aufwendungen und im dritten Jahr sechs Prozent. Der Steuerbonus, welcher für die nächsten zehn Jahre gilt, ist an Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen gebunden. Die Mindestanforderungen und Anforderungen an ausführende Fachmänner werden noch durch eine Rechtsverordnung festgelegt.
Neben dieser gibt es mit dem Jahreswechsel 2019/2020 wieder eine Vielzahl von Änderungen und Neuerungen im Steuerrecht, über die wir Sie gerne informieren möchten. Sprechen Sie uns an.
ppa. Janine Voß, Steuerberaterin
RINKE-Informationsbrief 02-2020 (Download pdf 335 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar
02.01.2020 – Grußwort der Geschäftsleitung zum neuen Jahr
Eindrucksvoll hat das vergangene Jahr gezeigt, wie rapide Veränderungsprozesse unser Leben beeinflussen. Sicher geglaubte Branchen geraten ins Wanken, gesellschaftspolitische Prioritäten verschieben sich und eine Parteienlandschaft muss Antworten auf neue Fragestellungen liefern.
Gleichermaßen ist dieses Klima ein attraktiver Nährboden für neue Ideen, Innovationen, die Weiterentwicklung, aber auch die Absicherung von Ideen und Geschäftsmodellen. Dabei sind wir gerne behilflich – zum Beispiel mit unseren Beratungskompetenzen im Bereich der Gründung und Nachfolgeberatung. Über die Zugehörigkeit zur ETL-Gruppe sind wir mittels Spezialisten ebenfalls in der Lage, IT-Systeme und digitale Prozesse zu prüfen und Sie hierbei zu begleiten.
Auch wir werden unsere Arbeitsweisen kontinuierlich veränderten Aufgabenstellungen anpassen und stellen uns auf neue Anforderungen unserer Kunden ein. Denn bei der Gestaltung einer wirtschaftlich stabilen Gegenwart und Zukunft unserer Mandanten möchten wir jederzeit hilfreich zur Seite stehen.
Im Namen des gesamten Rinke-Teams wünsche ich Ihnen und Ihren Familien alles Gute, Erfolg und Gesundheit im neuen Jahr 2020!
Ihr
Peter Temmert, Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
RINKE-Informationsbrief 01-2020 (Download pdf 700 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar
01.12.2019 – Gedanken zum Jahreswechsel
Wenn das Jahr 2019 eines gebracht hat, dann die Erkenntnis, wie lange Trends und Strömungen benötigen, um in der Mitte der Gesellschaft anzukommen. Schon 1972 hat der Club of Rome ein dickes Buch zu den Grenzen des Wachstums publiziert – eine Schonung der natürlichen Ressourcen angemahnt. Heute gibt eine große Mehrheit der Bevölkerung ein Thema wie Klimawandel und Klimaschutz als für sie wichtigstes Problem unserer Zeit an.
Spannende Zeiten stehen uns bevor. Nachhaltigkeit und Digitalisierung werden tiefgreifende Folgen haben. Wird Lebensqualität, wie Markus Söder als CSU-Chef erst neulich laut nachgedacht hat, in Teilen neu definiert werden müssen? Kann Verzicht ein persönlicher Mehrwert sein? Führt die Digitalisierung zu einer Disruption von Märkten, auch des Arbeitsmarktes, und in welchem Ausmaß? Kann es gelingen, die Balance zwischen materiellem Wohlstand, sozialer Sicherheit, prosperierenden Unternehmen sowie Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung in Einklang zu bringen? Grundlegende Fragen, bis hin zum Interessenausgleich zwischen den Generationen, bedürfen kluger Antworten, denn Spannungsfelder gibt es in großer Zahl. Veränderungen zu meistern, erfordert Neugierde, Beweglichkeit, Expertise und auch die Fähigkeit, den Status Quo distanziert anzuschauen.
Nutzen Sie die Tage um den Jahreswechsel, um Ihre Akkus aufzuladen und im Kreise Ihrer Nahestehenden auch mal loszulassen. Um dann in 2020 mit frischer Kraft anzugreifen.
Thomas Pintzke, Steuerberater
RINKE-Informationsbrief 12-2019 (Download pdf 697 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember
Anlage: Inventur-Hinweise 2019 (Download 270 KB)
30.10.2019 – Aktuelle Gesetzesänderungen im Onlinehandel
Der europäische Binnenmarkt wird immer wichtiger für international agierende Onlinehändler sowie Unternehmer im Inland, die Waren auch über das Internet vertreiben. Amazon als wohl größter Marketplace fordert auch kleinere Onlinehändler dazu auf, Lager im europäischen Ausland zu nutzen. Im Fokus liegt oftmals die Kostenreduzierung. Die steuerlichen Besonderheiten werden dabei meist unterschätzt. Und die können teuer werden.
Ab dem 01.01.2020 treten eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft, die zum Ziel haben, den europäischen Binnenmarkt und damit auch das Umsatzsteueraufkommen der EU-Mitgliedstaaten zu stärken (sog. „Quick fixes“). Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer des Abnehmers bereits heute zwingend vorzuweisen. Ab 2020 wird sie nun auch bei innergemeinschaftlichen Verbringen (ohne Rechtsgeschäft, quasi ein innerbetrieblicher Transport) ebenfalls zur unbedingten Voraussetzung. Andernfalls werden Lieferungen als steuerpflichtig eingestuft und entsprechend versteuert.
ppa. Kathleen Härtelt, Steuerberaterin
RINKE-Informationsbrief 11-2019 (Download pdf 657 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im November
Anlage: Termine und Hinweise zum Jahresende 2019
30.09.2019 – 44 €-Freigrenze bleibt bestehen
Das Bundeskabinett hat am 31.07.2019 – wie geplant – das Jahressteuergesetz auf den Gesetzgebungsweg gebracht. Die im ursprünglichen umfangreichen Gesetzes_entwurf noch vorgesehenen Einschränkungen im Bereich steuerfreier Sachbezüge sind darin nicht mehr enthalten.
Insbesondere wurde die ursprünglich vorgesehene Ausweitung der Definition der Geldleistung in Abgrenzung zum Sachbezug gestrichen. So sollten ab 2020 nachträgliche Kostenerstattungen oder zweckgebundene Geldleistungen zu Versicherungen nicht mehr als Sachbezug eingeordnet und damit begünstigt lohnversteuert werden. Auch sogenannte Geldkarten sollten im Gegensatz zum Gutschein von der Sachbezugsregelung ausgeschlossen sein. Damit wäre die Anwendung der steuer- und sozialversicherungsfreien 44-EUR-Grenze auf diese Leistungen nicht mehr möglich. Diese für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber nachteiligen Änderungen sind nun (zumindest vorerst) vom Tisch.
Die gute Nachricht ist, dass bei der 44-Euro-Regelung aktuell keine Änderung durchsetzbar sein wird. Was die Zukunft bringt, bleibt abzuwarten.
Nicole Weidlich, Teamleitung Personalabrechnung
RINKE-Informationsbrief 10-2019 (Download pdf 669 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober
Anlage: Sonderausgaben 2019
30.08.2019 – Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie
Nach Finanzskandalen wie den sog. „Panama Papers“ und der Finanzierung terroristischer Gruppen bei den Terroranschlägen von Paris und Brüssel hat die EU im Juni 2018 die 5. Geldwäscherichtlinie veröffentlicht und damit die Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter verschärft. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie spätestens bis Januar 2020 in nationales Recht umsetzen. Die Bundesregierung hat am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen und damit auch das deutsche Geldwäschegesetz geändert.
Der Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes geht – anders als vielfach vermutet – über den reinen Finanzsektor hinaus. So müssen beispielsweise auch Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Immobilienmakler und sog. „Güterhändler“ bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllen, indem sie ein wirksames geldwäschebezogenes Risikomanagementsystem einrichten. Ausgehend von einer umfassenden Risikoanalyse müssen interne Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Kundenbereich aufzudecken. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Strafen.
Über unsere Erfahrungen mit der Einrichtung des Risikomanagementsystems bei RINKE berichten wir Ihnen gerne.
ppa. Dr. Doris Christophersen, Steuerberaterin
RINKE-Informationsbrief 09-2019 (Download pdf 685 KB)
Letzte Seite: Allgemeine Steuerzahlungstermine im September
Neben aktuellen Urteilen aus der Rechtsprechung finden Sie im RINKE-Informationsbrief auf der letzten Seite die jeweils aktuellen allgemeinen Steuerzahlungstermine – damit halten wir Sie auf dem Laufenden.
Achtung: Die abweichenden Termine für die „Zusammenfassende Meldung“ zur Umsatzsteuer, die an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln ist, fallen immer auf den 25. des Folgemonats.
WASWENWOW WOWER TEAMWARUMRINKE
AKTUELLRINKE
KARRIERERINKE
INFOBRIEFE23.02.2021 Sachbezug bei Teilnahme am Firmenfitness-Programm
> Artikel lesen
Mouse-over über die unbeschrifteten Farbflächen benennt die hinterlegten Kapitel.
Mit einem Klick gelangen Sie auf die entsprechenden Seiten.
Ein Klick auf die Illustration am unteren Browserrand bringt Sie immer wieder zum Seitenanfang.
10 GUTE GRÜNDE – WARUM