RINKE TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungegesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Wuppertal und Niederlassungen in Düsseldorf und Ries

Hinweisgebermeldung

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Am 16.12.2019 trat die EU-Hinweisgeber-Richtlinie, auch Whistleblower-Richtlinie genannt, in Kraft und wurde 2023 in nationales Recht umgesetzt. Diese Richtlinie garantiert hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, die Gesetzes- oder Rechtsverstöße melden wollen, mehr Schutz.

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von Personen, die Informationen über Verstöße in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit melden wollen. Eine hinweisgebende Person, die einen Missstand bei der RINKE TREUHAND GmbH aufdeckt, darf keine Repressalien erfahren. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet öffentliche und private Organisationen dazu, einen sicheren, vertraulichen Meldekanal für Whistleblower einzurichten.

Personen, die beabsichtigen, Hinweise auf einen Verstoß zu melden, können sich an unsere externe Meldestelle wenden. Man hat die Möglichkeit, seine Meldung per Telefon, Mail oder im persönlichen Gespräch abzugeben.

Als zentrale Meldestelle fungiert die externe Meldestelle der ETL consit GmbH:

Ansprechpartner:
Martin Stotz
Diplom-Kaufmann | CCM

ETL consit GmbH
Schützenstraße 25a
23843 Bad Oldesloe

Telefon: +49 4531/6696 436
E-Mail: hinweisgeber@etl-consit.de

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Die Meldewesenbeauftragten der RINKE TREUHAND GmbH sind Antje Backhaus und Sophie Janssen (Stv.):

E-Mail: hinweisgeber@rinke.eu

Die eingehenden Meldungen werden an die externe Meldestelle ETL consit GmbH, Herrn Martin Stotz, weitergeleitet.

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Sie können folgende Arten von Verstößen zu melden:

Verstöße gegen:

Gesetzliche Bestimmungen

Maßnahmen zur Verhinderung Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Bestechung und Korruption

Rechnungslegung und Buchführung

Steuerliche Rechtsnormen

Umweltschutzverstöße

Datenschutz

Sicherheit der Informationstechnik

Menschenrechte

Meldung bzgl. Compliance-Beauftragten

Sonstige Verstöße

 

NICHT gemeldet werden sollen zum Beispiel folgende Sachverhalte:

Hinweise auf falsche Dokumentenbezeichnung

Hinweise auf defekte Geräte

Hinweise auf Nichteinhaltung interner Abläufe ohne Verstöße gegen gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Vorgaben